08.05.2026

Behindertengleichtstellungsgesetz – Kritik im Bundestag

Deutliche Kritik der Oppositionsfraktionen und sogar aus den eigenen Reihen musste sich die Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf anhören: Der Entwurf soll einerseits den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu verpflichten. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen.

Kritik von Verbänden

Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, üben scharfe Kritik an dem Gesetz. (Über die Kritik auch von Betroffenen berichteten wir hier am 1. März 2026, ebenso über weitere geplante Änderungen.)

Kritik von der Opposition – und von den Regierungsparteien

Im Bundestag war es vor allem die Opposition, die der Regierung vorwarf, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam deutliche Kritik.

Hauptkritikpunkt

Hauptkritikpunkt ist die Formulierung des neu gefassten § 7. Dort heißt es im Entwurf zunächst in Absatz 1 und 2, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen, weder von „Trägern öffentlicher Gewalt“, noch von einem privaten Unternehmer, „der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt“. In Absatz 3 wird definiert, wann eine Benachteiligung vorliegt. Unter anderem, in Punkt 3, „wenn einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden“

unverhältnismäßige und unbillige Belastung?

Das hört sich gut an. Aber im nachfolgenden Satz wird gleich klargestellt, dass für Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ sind.

Ein CDU-Sprecher begründete dies damit, dass man auf auf flexible Lösungen im Einzelfall setze, man wolle Unternehmen nicht zu stark belasten. Er sei aber dafür, noch ein „unbürokratisches Förderprogramm“ in den Entwurf aufzunehmen. 

Barrierefreiheit als Chance für alle

Die Grünen halten den Entwurf für einen Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für den privaten Sektor warteten. Sören Pellmann von den Linken sagte, es sei ein Armutszeugnis, dass die Regierung offenbar nicht glaube, dass die Wirtschaft in der Lage sei, Barrierefreiheit umzusetzen. Aber Barrierefreiheit seit auch eine Chance. In einer alternden Gesellschaft, würden letztlich alle davon irgendwann profitieren.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com katermikesch.jpg