EU zur Armutsbekämpfung
In der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause, am 10.7.2026 geht es unter anderem – neben weiteren etwa 70 Tagesordnungspunkten – um die Strategie der Europäischen Union gegen Armut.
19 Millionen Kinder ab Geburt benachteiligt
Die Kommission hat am 6. Mai 2026 ein ehrgeiziges Sozialpaket vorgelegt, mit
dem unter anderem der Kampf gegen Armut in der Europäischen Union verstärkt
werden soll. In ihrer Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass derzeit in
Europa etwa jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. Das
bedeute, dass sich 93 Millionen Menschen kein menschenwürdiges Leben leisten
könnten. Es bedeute ferner, dass 19 Millionen Kinder bereits zu Beginn ihres Lebens benachteiligt seien.
Strategie bis 2050
Mit der vorgelegten Strategie gegen Armut bekennt sich die Kommission zu dem
im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) festgelegten Ziel,
die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030
um mindestens 15 Millionen zu verringern – darunter mindestens 5 Millionen Kinder – und die Armut in der EU bis 2050 vollständig zu beseitigen.
Die Kommission schlägt hierzu auf EU-Ebene Maßnahmen vor, die auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten sind und den Auswirkungen von Armut
während des gesamten Lebenszyklus Rechnung tragen sollen.
Vorgeschlagene Maßnahmen
- Die Kommission will die aktive Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und
Personen, die arbeiten können, bei der Arbeitsmarktaktivierung unterstützen. Hochwertige Arbeitsplätze für alle seien das wichtigste und wirkungsvollste Mittel, um Armut vorzubeugen bzw. einen Ausweg aus Armut zu finden. - Die Kommission will den Zugang zu wichtigen Gütern und (sozialen) Dienstleistungen, die für das Wohlergehen der Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sicherstellen.
- Bedürftige sollen eine angemessener Einkommensunterstützung erhalten.
- Die Kommission will koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut
unterstützen, indem sie einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit
anderen EU-Organen und einschlägigen Organisationen schafft.
Mögliches neues Rechtsinstrument
Die Kommission kündigt an, die Sozialpartner in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu einem möglichen neuen Rechtsinstrument zur Integration von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen zu konsultieren, um den Kreislauf der Armut unabhängig vom Alter zu durchbrechen. Zudem will sie 2027 eine Empfehlung mit faktengestützten politischen Leitlinien und bewährten Verfahren zur Prävention und Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit vorlegen. Die Leitlinien sollen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern ausgearbeitet werden.
Diskriminierung und Stigmata
In Kapitel 2 der Strategie werden sowohl Diskriminierung als auch Stigmata als Ursache von Armut thematisiert, außerdem Lebenshaltungs- und Wohnkosten sowie Energie- und Mobilitätsarmut.
Finanzierung
Schließlich beschäftigt sich die Kommission in Kapitel 3 mit den Themen Governance, Finanzierung und Monitoring und fordert die Mitgliedstaaten unter anderem dazu auf, nationale Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in einem strategischen Rahmen (z. B. nationale Armutsbekämpfungsstrategien) umzusetzen und eine Beauftragte oder einen Beauftragten zur Armutsbekämpfung auf höchster politischer Ebene einzusetzen. Für die Finanzierung der Initiativen beruft sich die Kommission auf den Europäischen Sozialfonds Plus, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Kohäsionsfonds, den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen sowie eine gesteigerte Rolle des Privatsektors.
Empfehlung des Bundesrats
In der vorgelgten Empfehlung des Bundesrats dazu wird die Notwendigkeit betont, mittlere Einkommensgruppen und Familien nachhaltig zu entlasten, da Lebenshaltungs- und Wohnkosten weiter steigen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bürokratiearme Strukturen zu schaffen, um die EU-Vorgaben umzusetzen und bestehende lokale Netzwerke zu mobilisieren.
Soziale Ausgewogenheit
Bei anstehenden Reformen der sozialen Sicherungssysteme muss, so die Mahnung des Bundesrats, die Auswirkung auf untere Einkommensgruppen genau analysiert werden.
Quellen: Bundesrat, Europäische Kommission
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