24.07.2026

Geld für Bildung und Teilhabe kommt nicht an

Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten können diese die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Schon 2018 vermutete die Fraktion der Grünen im einer kleinen Anfrage, dass ein Großteil des Geldes bei den bedürftigen Kindern gar nicht ankommt. Dies bestätigte eine Kurzexpertise der Paritätische Forschungsstelle. Danach profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. 

Factsheet

Nun hat eine Veröffentlichung („Factsheet“) der Bertelsmann-Stiftung mit Berechnungen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ergeben, dass weiterhin das Geld bei über 80 Prozent der Berechtigten nicht ankommt.

Das Factsheet gibt einen Überblick über Zielsetzung, Entstehung und rechtliche Grundlagen des BuT. Es beschreibt, wer Anspruch auf die Leistungen hat und wie diese beantragt, bewilligt und gewährt werden. Dabei wird deutlich, dass sich Antragswege, Zuständigkeiten und Abrechnungsverfahren je nach Rechtskreis und Kommune erheblich unterscheiden können. 

Belastbare Daten fehlen

Dass das BuT von vielen Kindern und Jugendlichen nicht in Anspruch genommen wird, zeigen die verfügbaren Daten für die Rechtskreise SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, die im Factsheet zusammengestellt werden. Die verfügbaren Informationen zu Ausgaben und Verwaltungskosten des BuT liefern nur unzureichende bzw. veraltete Befunde. Insgesamt wird deutlich, dass rechtskreisübergreifende bundesweite Statistiken zu Anspruchsberechtigten, tatsächlicher Nutzung, Ausgaben und Verwaltungskosten des BuT fehlen. Ohne solche belastbaren Daten und regelmäßige Evaluation lässt sich jedoch kaum überprüfen, ob das BuT sein Ziel erreicht und wo Reformen besonders dringend ansetzen müssen. 

zuviel Bürokratie

Das Factsheet kommt zu dem Schluss: Das BuT ist derzeit selbst Teil des Problems, das es lösen soll. Komplexe Zuständigkeiten, Nachweispflichten, fehlende Informationen, Scham und Stigmatisierung erschweren die Inanspruchnahme. Zudem sind zentrale Leistungen – insbesondere der Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat – weder bedarfsgerecht noch empirisch ausreichend fundiert. Es fehlt an belastbaren Daten dazu, was Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Entwicklungsphasen tatsächlich für Bildung, Freizeit, soziale Teilhabe und gutes Aufwachsen brauchen. 

Chance nutzen

Die aktuelle Debatte um eine Reform des Sozialstaats bietet die Chance, das BuT grundlegend zu verbessern. Wichtige Reformschritte, wie einfachere und möglichst automatische Zugänge, weniger Bürokratie, eine moderne digitale Verwaltung, Anlaufstellen zur persönlichen Beratung, bedarfsgerechte Leistungen, eine stärkere Einbindung von Bildungs- und Freizeitinfrastruktur, bessere Daten sowie eine Vertrauenskultur gegenüber Familien, werden im Factsheet aufgezeigt. Ziel muss dabei sein, dass das BuT tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommt – damit Teilhabe nicht vom Geldbeutel der Eltern oder vom Wohnort abhängt.

Quellen: Bertelsmann-Stiftung, ZEIT, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX 

Abbildung: pixabay.com child-2619902_1280.jpg