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Sozialhilfe (SGB XII)
Personen, die nicht arbeitsfähig oder im Rentenalter sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder die sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können, wird Sozialhilfe gewährt.
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Das SGB XII und alle zum Themengebiet gehörigen Vorschriften von A-Z
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen
Eingliederungshilfe (2020)
Zum 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX (Teil 2) überführt und strukturell an die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes angepasst (Personenzentrierung, Fachleistungsbezug).