Sozialhilfe (SGB XII)

Personen, die nicht arbeitsfähig oder im Rentenalter sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder die sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können, wird Sozialhilfe gewährt.

Aktuelles

Grundsätze der Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Unterkunftskosten

Grundsicherung (SGB XII)

Hilfen zur Gesundheit

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfe in anderen Lebenslagen

Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfe (2020)

Zum 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX (Teil 2) überführt und strukturell an die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes angepasst (Personenzentrierung, Fachleistungsbezug).

Finanzierung, Rückgriff