
Künstlersozialversicherungsabgabe sinkt auf 4,9 %
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte am 24. Juli 2025 mit, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent sinken werde. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. In den letzten Jahren betrug die Abgabe jeweils 5 Prozent.
Trotz schwacher Wirtschaftslage
Der Abgabesatz sinke, so das BMAS, trotz einer insgesamt schwachen Wirtschaftslage. Möglich werde das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hab, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde.
Künstlersozialversicherung
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit noch 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.
Quellen: BMAS, FOKUS-Sozialrecht,
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