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11.07.2026

Nur Ja heißt Ja

Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 eine Entschließung gefasst, mit der er die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ fordert.

Kein lückenloser Schutz mit „Nein heißt Nein“

Das geltende Sexualstrafrecht basiere auf dem Prinzip „Nein heißt Nein“ und setze somit voraus, dass das Opfer aktiv seine Ablehnung der sexuellen Handlung deutlich macht. Damit weise es aber Lücken in Situationen auf, in denen das Opfer unfähig ist, einen entgegenstehenden Willen zu äußern, heißt es in der Entschließung. Kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung würden belegen, dass Opfer von Übergriffen oft aus Angst handlungsunfähig seien oder in eine Art Schockstarre verfielen („Freeze“), begründen die Länder die Forderung. Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bliebe in der Praxis daher unvollständig und hinter seinem eigenen Anspruch zurück.

Tatsächliche Zustimmung erforderlich

Ein konsensbasiertes Modell des Sexualstrafrechts, das auf einer „Nur Ja heißt Ja“ Regelung basiert, führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das bisher maßgebliche Kriterium eines erkennbaren entgegenstehenden Willens müsse durch das Vorliegen einer freiwilligen und tatsächlichen Zustimmung ersetzt werden. Aus strafrechtlicher Sicht sei die Frage entscheidend, ob wirklich eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliege und nicht, ob das Opfer erkennbar genug deutlich gemacht hat, dies nicht zu wollen. Die handelnde Person müsse sich des Einverständnisses vergewissern. Dies entspreche einem modernen Verständnis sexueller Autonomie.

Eindeutiger Trend in Europa

Auch beim europäischen Vergleich werde der Reformbedarf deutlich, heißt es in der Entschließung. Viele Staaten hätten bereits ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht und es entstehe zunehmend ein einheitlicher Standard, wonach sexuelle Handlungen ohne Zustimmung strafbar seien. So habe Spanien mit „Solo sí es sí“ ein besonders weitgehendes Modell eingeführt. Deutschland hingegen drohe hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen.

Quelle: Bundesrat

Abbildung: pixabay.com wahlen.png