
Petitionsausschuss zu Kürzungen bei der Eingliederungshilfe
Mitte April berichteten wir hier über Kürzungspläne bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Die Reaktionen der Sozialverbände und Betroffenen war erwartbar deutlich. Letztlich werde der demokratischen Zusammenhalt aufs Spiel gesetzt.
Petition der Lebenshilfe
Ulla Schmid von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. startete eine Petition gegen Kürzungen und Leistungsdeckelungen in der Eingliederungshilfe. Eingliederungshilfe sei kein Luxus und kein freiwilliger Zuschuss. Sie sei Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt leben und ihre Rechte wahrnehmen könnten. Mit der Ratifikation der Behindertenrechtskonvention habe Deutschland anerkannt, dass Teilhabe Menschenrecht ist – dies müsse der Maßstab bleiben.
Petition im Ausschuss
Am 8. Juni wurde die Petition im Ausschuss behandelt. Die Vertreterin des BMAS versuchte zu beruhigen: es solle keine Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen geben. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“.
notwendige Unterstützung im Alltag
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition.
weniger Bürokratie, mehr Effizienz
Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“.
Verbesserungsmöglichkeiten beim Bundesteilhabegesetz
Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie.
Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe.
Ergebnisse in zwei Wochen
Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese – wie auch der Petentin – ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“.
Quellen: Bundestag – Petitionsausschuss, FOKUS-Sozialrecht
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