
Pflegekompetenzgesetz – Wiedervorlage
Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) wurde am 18. Dezember 2024 im Kabinett der Ampelregierung verabschiedet und wird nun in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht. In der vorangegangenen Legislaturperiode war eine Befassung im Bundestag aufgrund des Bruchs der Koalition nicht erfolgt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Pflegekompetenz zu stärken und umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität und der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
eigenverantwortliche Heilkundeausübung
Ein Kernpunkt ist die explizite Anerkennung und Erweiterung der „eigenverantwortlichen Heilkundeausübung“ von Pflegefachpersonen im Rahmen des SGB V und SGB XI. Dies umfasst die Befugnis für Pflegefachpersonen, Präventionsempfehlungen auszusprechen, Pflegehilfs- und Hilfsmittel zu verordnen sowie Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege (HKP) auszustellen.
Aktualisierungen und Ergänzungen
Der aktuelle Referentenentwurf (25. Juni 2025) ist inhaltlich „nahezu deckungsgleich“ mit dem Kabinettsentwurf aus der vorherigen 20. Legislaturperiode (18. Dezember 2024). Der neue Referentenentwurf enthält aber auch spezifische Aktualisierungen und Ergänzungen. Zu den Änderungen gehören:
- Die Einführung einer neuen Regelung in § 73a SGB XI, die Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegeversorgung bei absehbaren und bereits eingetretenen Rahmenbedingungen vorschreibt und damit „Corona-Regelungen“ verfestigt.
- Eine Erhöhung des Betrags für die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) von 50 auf 70 Euro, mit einer Differenzierung basierend auf den Kosten der DiPA selbst und der Unterstützung bei deren Anwendung.
- Die Aufnahme eines neuen § 45h SGB XI bezüglich „Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung“.
Stellungnahme der BAGFW
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat am 14. Juli 2025 eine umfassende Stellungnahme abgegeben, in der sie den aktuellen PKG-Entwurf grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegekompetenzen begrüßt. Besonders positiv werden die gesetzliche Verankerung der eigenständigen Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen im SGB XI und SGB V, die Anerkennung der Pflegeprozessverantwortung sowie die Regelungen zu Präventionsempfehlungen und der Verordnung von Hilfsmitteln hervorgehoben. Die BAGFW begrüßt zudem die erhöhte Förderung für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und die Verfestigung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung unter veränderten Rahmenbedingungen (§ 73a SGB XI).
Herausforderungen
Wie die umfassende Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) jedoch deutlich macht, wird der Erfolg des PKG maßgeblich von der Bewältigung erheblicher praktischer, finanzieller und bürokratischer Herausforderungen abhängen. Während die Kompetenzerweiterung begrüßt wird, unterstreichen Bedenken hinsichtlich angemessener Vergütung, zugänglicher Weiterbildung, beschleunigter Pflegesatzverhandlungen und umfassender Entbürokratisierung die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, der sowohl die berufliche Entwicklung der Pflegekräfte als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Pflegeanbieter unterstützt.
Quellen: BMG, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht
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