
Sektorenübergreifende Basisversorgung
Eine neue Form der wohnortnahen medizinischen Versorgung kann starten: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich darauf geeinigt, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vergütet werden. Die Vereinbarung wurde einvernehmlich ausgehandelt und schafft Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung. Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.
Krankenhaus-Strukturreform
Damit kann der durch die Ampelregierung im Dezember 2024 („Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG„) eingeführte § 115g SGB V (Behandlung in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung) in der Praxis umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der Krankenhaus-Strukturreform.
Chance für kleinere Krankenhäuser
Betroffen sind weiterhin zugelassene Krankenhäuser, die jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik unterliegen, die ab 2028 verpflichtende Grundlage für die Krankenhausplanung und -vergütung wird. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten insbesondere für kleinere Krankenhäuser eine Transformationschance, um sich unabhängig von der Leistungsgruppenzuordnung auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit weniger komplexen Krankheitsbildern zu konzentrieren.
begrenztes stationäres Leistungsspektrum
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten ein begrenztes stationäres Leistungsspektrum mit einem internistischen und geriatrischen Schwerpunkt an. Es umfasst typische Diagnosen vor allem älterer Menschen wie
- akute und chronische Infektionen,
- Ernährungs- und Stoffwechselstörungen,
- Anämien,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- schwierige respiratorische Infekte einschließlich COPD, 1
- gastrointestinale Erkrankungen sowie
- urogenitale Infektionen
und bildet damit die überwiegend nicht operativen internistischen Erkrankungen ab.
Wohnortnah
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erbringen keine intensiv- oder komplexen notfallmedizinischen Leistungen. Zusätzlich können sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.
Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass Patientinnen und Patienten von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren werden. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sollen die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung sichern.
Quellen: GKV-Spitzenverband, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: pixabay.com hospital-1802680_1280.jpg