16.07.2026

Weitere Einschränkungen bei den Ärmsten

Am 6.7.2026 hat das Bundeskabinett das Haushaltsbegleitgesetz 2027 verabschiedet. Darin enthalten die Abschaffung des Kindersofortzuschlags und die Rückkehr zur alten Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe. Für die nächste Kabinettsitzung kündigte Familienministerin Priem eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss an.

Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene

25 Euro mehr monatlich erhalten seit Januar 2025 (von 2022 bis 2024: 20 Euro) von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII, BVG und AsylbLG, die Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten. Der Sofortzuschlag gilt weiterhin auch nach der Umgestaltung des SGB II durch das 13. SGB II – Änderungsgesetz bis zur eventuellen Einführung einer Kindergrundsicherung. Dieser Sofortzuschlag soll nun abgeschafft werden.

Die Leistung wird im Gesetzentwurf als „nicht-nachhaltige Sozialleistung“ charakterisiert. Die Union-SPD-Koalition befürwortet die Streichung als notwendigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, während die Grünen und soziale Verbände (wie der Paritätische) die Planung scharf kritisieren und von einer „skandalösen Kürzung bei armutsbetroffenen Kindern“ sprechen.

Der Paritätische erklärt in einer Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 dazu: „Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen.“

Berechnung der Regelbedarfe

Die „ergänzende Fortschreibung“ der Regelbedarfe seit 2025 berücksichtigt die aktuelle Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im zweiten Quartal des Kalenderjahres, das der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorausgeht, gegenüber dem entsprechend abgegrenzten Vorjahreszeitraum. Dadurch sollte verhindert werden, dass der Inflationsausgleich mit großer Verspätung bei den Leistungsempfängern ankommt. Auch das will der SPD-Finanzminister rückgängig machen. Dazu der Paritätische: „Die Bundesregierung will zu einem Verfahren zurückkehren, bei dem die Regelsätze steigenden Preisen wieder stärker hinterherlaufen, ausdrücklich auch beim persönlichen Schulbedarf. Und sie kündigt an, den Bestandsschutz der Regelsätze in der anstehenden Novelle des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ‚aufzugreifen‘. Bisher garantiert dieser Schutz, dass die Leistungen für Menschen in der Grundsicherung im Zuge der jährlichen Anpassungen nichtsinken. Wer ihn ausgerechnet in einem Spargesetz ‚aufgreift‘, will erkennbar an ihn heran. Millionen Menschen müssten dann mit noch weitergehenden Kürzungen rechnen.“

Unterhaltsvorschuss

Nach den Plänen von Familienministerin Prien soll der Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Von der Neuregelung wären nach Angaben des Ministeriums etwa 80.000 Kinder betroffen. Säumige Zahler sollen außerdem bestraft werden, zum Beispiel mit einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Kürzungspläne betreffen vor allem Alleinerziehende, von denen sowieso schon die Hälfte von Armut bedroht ist.

Quellen: Bundesregierung – bundestagzusammenfasser.de, Tagesschau, Paritätischer Gesamtverband

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