
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe (DV 12/25), verabschiedet am 25. März 2026, reagieren auf die anhaltenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Trotz der Reformbemühungen belasten eine hohe Verfahrenskomplexität, steigende Kosten und ein massiver Fachkräftemangel das System.
Kernpunkte der Empfehlungen
- Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung: Der Deutsche Verein kritisiert die hohe Komplexität der Bedarfsermittlung und der Planverfahren (Teilhabe- und Gesamtplan). Er empfiehlt eine stärkere Vereinheitlichung der Dokumentation, etwa durch einen trägerübergreifenden Grundantrag, sowie die Einführung automatisierter Datenschnittstellen zwischen den Rehabilitationsträgern zur Effizienzsteigerung.
- Einführung eines Bundesteilhabegeldes: Ein zentraler Vorschlag ist die Schaffung eines steuerfinanzierten, pauschalen und einkommensunabhängigen „Bundesteilhabegeldes“. Dies soll als niedrigschwelliger Nachteilsausgleich für geringfügige Teilhabebedarfe (z. B. kurzfristige Assistenz oder Dolmetscherleistungen) dienen, um Menschen mit Behinderungen langwierige Prüfverfahren zu ersparen und die Verwaltung zu entlasten.
- Regionale Versorgungsverantwortung und Sozialraumorientierung: Die Träger sollen die gemeinsame Versorgungsverantwortung stärken und die Angebote stärker am Sozialraum ausrichten. Vorgeschlagen werden unter anderem „Trägerbudgets“, um Flexibilität bei der Angebotsgestaltung zu gewinnen, sowie der Ausbau von Netzwerken wie Gemeindepsychiatrischen Verbünden auf andere Behinderungsarten.
- Sicherung der Fachkräfte: Um dem Personalmangel zu begegnen, fordert der Verein eine bessere Refinanzierung von Ausbildungskosten, die Förderung berufsbegleitender Qualifizierungen und eine Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Fachkräfte.
- Rechtliche Harmonisierung: Es wird eine bessere Abstimmung zwischen dem SGB IX, dem Heimrecht der Länder und dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) angemahnt, um bürokratische Doppelstrukturen und widersprüchliche Personalvorgaben abzubauen.
Fazit
Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Eingliederungshilfe durch Entbürokratisierung, neue Finanzierungsformen wie das Teilhabegeld und eine stärkere regionale Vernetzung zukunftsfest zu machen. Dabei soll die Personenzentrierung gewahrt bleiben, während gleichzeitig nachhaltige Finanzierungsansätze unter Beteiligung von Bund und Ländern entwickelt werden müssen.
Quellen: DV, Paritätischer Gesamtverband
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