04.05.2026

Zulassungsstopp für Integrationskurse

Der Bundesrat soll in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auffordern, den Zulassungsstopp für Integrationskurse zurückzunehmen. Dies beantragen die Länder Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz in der kommenden Bundesratssitzung am 8. Mai 2026.

Mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 hat das BAMF allen Trägereinrichtungen
von Integrationskursen in Deutschland mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
mehr erteilt werden. In der Praxis hat das BMI die Erteilung der Zulassungen bereits
Ende 2025
angehalten, wodurch eine Vielzahl zuvor eingereichter Anträge aufgrund
dieser Regelung abgelehnt werden.

Zulassungsstopp für Ausländer ohne Zulassungsanspruch

Ausländer, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten, haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn ihnen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Darüber hinaus können bei verfügbaren Plätzen auch Ausländer, die keinen solchen Anspruch mehr haben, zugelassen werden, wenn sie eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen. Für diese Personen ohne Zulassungsanspruch hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2026 einen Zulassungsstopp verhängt.

Integrationskurse essentiell für zügige Arbeitsaufnahme

Gegen diese Maßnahme richtet sich der Entschließungsantrag. Integrationskurse seien nicht nur für Personen bedeutsam, die aufgrund eines absehbar dauerhaften Aufenthalts einen Anspruch auf Kursteilnahme hätten, sondern auch und gerade für Menschen, die eben diesen dauerhaften Aufenthalt anstrebten und dazu auf Sprachkenntnisse angewiesen seien. Der pauschale Zulassungsausschluss sei kontraproduktiv für die Aufnahme einer den Fähigkeiten entsprechenden Arbeit, die gesellschaftliche Teilhabe und die demokratische Mitwirkung, heißt es im Entschließungsantrag. Er könne zu sinkender Motivation und erschwerten Zugängen in Ausbildung und Beschäftigung führen, was eine andauernde Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu Lasten der Kommunen zur Folge hätte.

Auswirkungen auf Integrationswillige und Kursträger

Der Zulassungsstopp betreffe rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen, insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete und schutzsuchende Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger, heißt es in der Antragsbegründung. Doch auch die Träger der Integrationskurse seien aufgrund der rapid sinkenden Nachfrage und den damit verbundenen Einnahmeverlusten betroffen. Gerade Angebote im ländlichen Raum und in unmittelbarer Wohnortnähe gerieten unter erheblichen Druck.

Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: Fotolia_97195509_M.jpg