21.04.2026

Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Ein weiteres Gesetzesvorhaben, dass durch das vorzeitige Aus der Ampel-Regierung auf Eis gelegt wurde, ist das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz. Dazu liegt jetzt unter einem etwas anderem Namen ein Referentenentwurf vor.

Das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) verfolgt als zentrales Ziel die Umsetzung der sogenannten „inklusiven Lösung“. Damit soll die jahrzehntelange systemische Trennung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen (SGB IX) beendet werden. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht – bei den Jugendämtern gebündelt. Diese Reform soll „Hilfen aus einer Hand“ sicherstellen und den bisherigen „Zuständigkeitsdschungel“ für betroffene Familien auflösen.

Wesentliche Inhalte

  • Verfahrenslotsen: Diese sollen Eltern und Kinder als unabhängige Berater durch das Antrags- und Leistungsverfahren begleiten.
  • Infrastrukturelle Bildungsassistenz: Es werden neue Regelungen geschaffen, um Unterstützung in Kitas und Schulen effizienter zu gestalten.
  • Vereinfachte Kostenheranziehung: Die finanzielle Beteiligung von Eltern und jungen Menschen wird vereinheitlicht und entbürokratisiert.
  • Verfahrensbeschleunigung: Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) werden gestrafft.

Inklusives Leistungssystem

Insgesamt zielt das Gesetz darauf ab, die Rechte von Kindern mit Behinderungen zu stärken und das SGB VIII zu einem inklusiven Leistungssystem weiterzuentwickeln, das Teilhabe und Kinderschutz gleichermaßen priorisiert.

Kritikpunkte

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewerten das Vorhaben in einer Stellungnahme zwar grundsätzlich als notwendigen Schritt, üben jedoch massive Kritik an der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs.

Ressourcenmangel und Unterfinanzierung

Die größte Sorge gilt der Umsetzung in der Praxis. Der Verband kritisiert, dass Verantwortung in Strukturen verschoben wird, die bereits jetzt unter chronischem Personalmangel und finanzieller Überlastung leiden. Ohne eine massive Aufstockung der Mittel für die Jugendämter sei Inklusion zum Scheitern verurteilt.

Gefahr der Kostendämpfung

Es wird befürchtet, dass das Gesetz als Instrument zur Kostensenkung missbraucht wird. Individuelle Rechtsansprüche auf Hilfe könnten aufgeweicht werden, wenn Leistungen künftig stärker von der (oft mangelhaften) vorhandenen Infrastruktur vor Ort statt vom tatsächlichen individuellen Bedarf abhängig gemacht werden.

Absenkung von Standards

Der Paritätische mahnt an, dass die hohen Fachstandards der Eingliederungshilfe (SGB IX) bei der Überführung ins SGB VIII nicht verloren gehen dürfen. Es dürfe keine „Inklusion light“ geben, bei der Kinder mit Behinderungen schlechter gestellt werden als zuvor.

Länderöffnungsklausel

Die geplante unbefristete Klausel, die den Bundesländern Freiheiten bei der Zuständigkeit lässt, wird abgelehnt. Dies führe zu einem „Flickenteppich“ an Regelungen und gefährde die bundesweite Rechtssicherheit für Familien.

Quellen: Bundesfamilienministerium, Paritätischer Wohlfahrtsverband, FOKUS-Sozialrecht

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