Verbesserungen für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Zum Jahreswechsel gibt es im Leistungsbereich Verhinderungspflege Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit haben. Unser Autor Dr. André Wieprecht stellt diese vor. Verbesserungen für pflegebedürftige Kinder ab 1. Januar 2024 Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) kommt es ab dem 1. Januar 2024 …
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